Ein besorgter Vermieter, aus Bremen, hatte den starken Verdacht, dass in seinem Mietshaus gedealt wird.
Bei besagtem Gebäude handelte es sich um ein mehrstöckiges Gebäude mit über 30 -parteien, in der Bremer Bahnhofsgegend.
Es gab immer wieder Beschwerden von Nachbarn, Anwohnern und einige Mieter waren so verängstigt, dass Sie einen Wohnungswechsel in Erwägung zogen.
Durch den regen Drogenhandel wurden allerhand zwielichtige Gestalten angelockt, sodass sich einige Leute nicht mehr alleine aus der Wohnung trauten. Dazu kamen noch Sachbeschädigungen, benutztes Drogenbesteck im Treppenhaus und Diebstähle von Fahrrädern aus dem gemeinsamen Keller.
Die Polizei konnte zwar einige Diebe verhaften, aber auf lange Sicht war das Problem damit nicht gelöst. Die Ursache, die Drogenquelle, musste ermittelt werden, diese befand sich augenscheinlich in einer der zahlreichen Wohnungen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz ein stark geschütztes rechtliches Gut, ohne einen konkreten Verdacht kann die Polizei da wenig unternehmen. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter den Zugang zu verweigern.
Wie sollte der Drogenhandel bewiesen werden?
An dieser Stelle wendete sich der besagte Vermieter an die Detektei Scout aus Hamburg. Nachdem der Vermieter das Problem geschildert hatte, wurde eine Strategie entwickelt, um genau zu ermitteln, von wo aus der Drogenhandel stattfand.
Einige der Wohnungen standen leer. Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurden in eben diesen Wohnungen mehrere Detektive positioniert um den Durchgangsverkehr im Treppenhaus zu observieren, damit sollte ermittelt werden in welcher Wohnung der Drogenhandel stattfand.
Erfahrungsgemäß ist es, sodass die Käufer, sich nur kurz dort aufhielten und nach dem Kauf sofort wieder gingen.
Nach wenigen Tagen Observation konnten die Scout Detektive die Etage des Dealers eingrenzen. Nun musste allerdings die genaue Wohnung erkannt werden, da sich auf der Etage mehrere davon befanden.
Einer der Ermittler positionierte sich über der besagten Etage und als darunter eine Tür geöffnet wurde und ein potentieller „Kunde“ eine der Wohnungen verließ, strömte ein starker Cannabis Geruch aus dem Hausflur.
Damit war die Drogenquelle so gut wie ermittelt. Den entscheidenden Beweis brachte der Dealer dann allerdings unfreiwillig selbst.
Die Hamburger Detektive sahen sich die verdächtige Wohnung von außen an und trauten ihren Augen nicht. In einem der Fenster stand, gut sichtbar, eine riesige Cannabis Pflanze! Damit war die Sache klar.
Die Ermittler der Detektei Scout informierten den Vermieter und der wiederum die Polizei. Damit hatte der Drogenhandel in diesem Mehrfamilienhaus ein Ende.