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Drogendeal in vermieteter Wohnung?

Ein besorgter Vermieter, aus Bremen, hatte den starken Verdacht, dass in seinem Mietshaus gedealt wird.

Bei besagtem Gebäude handelte es sich um ein mehrstöckiges Gebäude mit über 30 -parteien, in der Bremer Bahnhofsgegend.

Es gab immer wieder Beschwerden von Nachbarn, Anwohnern und einige Mieter waren so verängstigt, dass Sie einen Wohnungswechsel in Erwägung zogen.

Durch den regen Drogenhandel wurden allerhand zwielichtige Gestalten angelockt, sodass sich einige Leute nicht mehr alleine aus der Wohnung trauten. Dazu kamen noch Sachbeschädigungen, benutztes Drogenbesteck im Treppenhaus und Diebstähle von Fahrrädern aus dem gemeinsamen Keller.

Die Polizei konnte zwar einige Diebe verhaften, aber auf lange Sicht war das Problem damit nicht gelöst. Die Ursache, die Drogenquelle, musste ermittelt werden, diese befand sich augenscheinlich in einer der zahlreichen Wohnungen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz ein stark geschütztes rechtliches Gut, ohne einen konkreten Verdacht kann die Polizei da wenig unternehmen. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter den Zugang zu verweigern.

Wie sollte der Drogenhandel bewiesen werden?

An dieser Stelle wendete sich der besagte Vermieter an die Detektei Scout aus Hamburg. Nachdem der Vermieter das Problem geschildert hatte, wurde eine Strategie entwickelt, um genau zu ermitteln, von wo aus der Drogenhandel stattfand.

Einige der Wohnungen standen leer. Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurden in eben diesen Wohnungen mehrere Detektive positioniert um den Durchgangsverkehr im Treppenhaus zu observieren, damit sollte ermittelt werden in welcher Wohnung der Drogenhandel stattfand.

Erfahrungsgemäß ist es, sodass die Käufer, sich nur kurz dort aufhielten und nach dem Kauf sofort wieder gingen.

Nach wenigen Tagen Observation konnten die Scout Detektive die Etage des Dealers eingrenzen. Nun musste allerdings die genaue Wohnung erkannt werden, da sich auf der Etage mehrere davon befanden.

Einer der Ermittler positionierte sich über der besagten Etage und als darunter eine Tür geöffnet wurde und ein potentieller „Kunde“ eine der Wohnungen verließ, strömte ein starker Cannabis Geruch aus dem Hausflur.

Damit war die Drogenquelle so gut wie ermittelt. Den entscheidenden Beweis brachte der Dealer dann allerdings unfreiwillig selbst.

Die Hamburger Detektive sahen sich die verdächtige Wohnung von außen an und trauten ihren Augen nicht. In einem der Fenster stand, gut sichtbar, eine riesige Cannabis Pflanze! Damit war die Sache klar. 

Die Ermittler der Detektei Scout informierten den Vermieter und der wiederum die Polizei. Damit hatte der Drogenhandel in diesem Mehrfamilienhaus ein Ende.

Beweismittel (Beispiel)

Beweisfotos Bild 17

Ermittlungsbericht mit Einsatzprotokoll

Ermittlungsbericht vom: XX.XX.2019
Sachbearbeiter 1 (SB1): Becker
Sachbearbeiter 2 (SB2): Müller
Abfahrt: 05:30:00
Ankunft : 06:00:00
Abfahrt : 11:30:00
Ankunft: 12:00:00
Zielperson 1 (ZP1) Max Mustermann
Zielperson 2 (ZP2) :
Zielfahrzeug 1 (ZF1) : Mercedes Schwarz, HH-MM-123
Zielfahrzeug 2 (ZF2) :
Zieladresse 1 (ZA1) : Musterstrasse 1, Hamburg
Zieladresse 2 (ZA2): Caféstraße 2, Hamburg
Zieladresse 3 (ZA3) : Arbeitsstellenstraße 3, Hamburg
Auftragsgegenstand : Observation
Stunden 6
Anfahrtskilometer: 20
Beobachtungskilometer 25
Eigene Technik : Fernglas, Kamera
Auslagen : 20,40 €
Spesen:
Auftragsgegenstand

Die Zielperson wird verdächtigt eine Affäre mit einer anderen Frau zu haben. Ziel der Observation ist es die Zielperson zu observieren und festzustellen ob er sich mit mit einer Affäre trifft, dieser Vorgang ist zu dokumentieren. Der Verdacht besteht , dass er sich in der Pause mit jemandem trifft.

Protokoll

05:30 Abfahrt  Detektei.

06:00 Ankunft Zieladresse1. Die Zieladresse ist ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend.

07:11 Die ZP verlässt das Haus und steigt in das ZF. Beide SB nehmen die Verfolgung auf.

07:33 ZP hält bei einem Bäckerladen und kauft dort Brötchen.

08:01 ZP Erreicht seine Arbeitsstelle und betritt das Gebäude. Bei der Arbeitsstelle handelt es sich um ein Bürogebäude in der Innenstadt.

10:03 ZP verlässt das Büro und begibt sich in die nahe gelegene Fußgänger Zone. Beide SB folgen zu Fuß in einigem Abstand.

10:11 ZP setzt sich in ein Café in den Außenbereich.

10:16 ZP bestellt bei einem Kellner.

10:20 Der Kellner bringt zwei Tassen zu dem Tisch mit der Zielperson.

Anmerkung: ZP scheint jemanden zu erwarten.

10:25-11:03 Eine weibliche Person ( Bild 17) setzt sich zu der Zielperson, die beiden umarmen sich und sie setzt sich neben ihn.

Anmerkung: Die beiden wirken sehr vertraut miteinander.

Während des Gesprächs halten sich die beiden an den Händen und kommen sich sehr nahe. ( Bild 19-28)

10:45 SB2 setzt sich, als Gast, in die Nähe der beiden und kann aus dem Gespräch entnehmen dass die beiden sich duzen und Pläne für das kommende Wochenende machen.

10:55 Die ZP begleicht die Rechnung und zahlt für die Frau mit.

11:03 Die beiden verabschieden sich, wieder mit einer Umarmung und mit einem Kuss voneinander, ( Bild 33-41) dann begibt sich die ZP wieder zurück zu seiner Arbeitsstelle.

11:16 ZP ist wieder in seinem Büro.

11:25 SB1 informiert die Auftraggeberin über die dokumentierten Geschehnisse. Der Einsatz wird nach Rücksprache mit der AG beendet. Abfahrt zur Detektei.

12:00 Ankunft Detektei.

13:30 Übergabe der Beweismittel an die Auftraggeberin: Fotos, Protokoll.

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