In der heutigen Zeit arbeiten viele Arbeitnehmer, gezwungenermaßen von zu Hause aus im sogenannten Homeoffice. Laut der Mannheimer Corona Studie arbeiten ca. 24 Prozent der deutschen von zu Hause. Den größten Anteil sind laut des IWD in der Kommunikation und IT-Branche tätig, dort sind es 59 % (Stand 25.05.20).
Leider gibt es einige Arbeitnehmer, die die Situation ausnutzen und sich die Stunden bezahlen lassen, um dann entweder schwarzzuarbeiten oder auf der faulen Haut zu liegen. Dadurch schaden sie nicht nur dem Arbeitgeber, sondern bringen unter Umständen sich und andere in Gefahr durch ein erhöhtes Infektionsrisiko, denn es gab Fälle in denen Arbeitnehmer sich zum gemeinsamen Blaumachen trafen, dabei wurden Abstandsregeln missachtet und somit die Gefahr einer Infektion durch Covid-19 erhöht.
So bei einem Fall in der Region Oldenburg/ Ammerland. Ein Unternehmer hatte den Verdacht das einer seiner Mitarbeiter, der im Homeoffice tätig war, seiner Arbeit nicht genügend nachkomme. Der Chef telefonierte regelmäßig mit seinem Mitarbeiter, dieser war allerdings schwer erreichbar. Wenn er dann den Anruf entgegennahm, waren regelmäßig Hintergrundgeräusche zu vernehmen, die darauf schließen ließen, dass er sich im Freien befand, wie etwas Vogelgezwitscher, Windrauschen oder fahrende Autos. Auf Nachfrage, hin behauptete der Mitarbeiter, er würde mit dem Laptop von der Terrasse aus Arbeiten. Dem Unternehmer kam dies verdächtig vor, da dies recht häufig vorkam, so beauftragte er einen Privatdetektiv, der den Mitarbeiter observieren sollte. Um festzustellen, ob dieser wirklich zu Hause sei und von dort aus seiner beruflichen Tätigkeit nachkam.
Dieser und andere Fälle werden von Privatermittlern bearbeitet. Es gab Fälle, in denen sich mehrere Mitarbeiter zum gemeinsamen Grillen während der Arbeitszeit trafen, ohne die Abstandsregeln einzuhalten, oder in einem anderen Fall gab eine Mitarbeiterin vor im Homeoffice zu sein und ging dann in der Zeit schwarzarbeiten.
Wir sammeln Beweise und prüfen Verdachtsfälle, damit auch Sie Gewissheit haben. Wenn auch Sie einen Verdacht habe kontaktieren Sie uns.
Folgendes gilt es zu beachten, wenn in Ihrem Unternehmen ein solcher Verdacht besteht.
Eine Observation kann nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein konkreter Verdacht für die Begehung einer Straftat oder einen Arbeitsvertragsverstoß vorliegt.
Hier noch ein paar rechtliche Hinweise.
Was bei der Homeoffice-Regelung zu beachten ist.
Auch ohne das Recht auf Homeoffice ist es für den Arbeitgeber wichtig, die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu kennen und in einer Homeoffice-Regelung umzusetzen. Denn der Arbeitgeber muss darauf achten, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz, Datenschutz oder Arbeitszeitregelungen im Homeoffice eingehalten werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Arbeitszeitgesetz: Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Arbeitnehmer müssen daher auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden, während die Mitarbeiter nicht im Betrieb sind.
Arbeitsschutz: Bei einer Homeoffice-Regelung muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Der Arbeitgeber muss insbesondere ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dies beinhaltet keine Kontrollpflicht des Homeoffice-Arbeitsplatzes, erfordert aber eine genaue Befragung der Umstände sowie eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter auch hinsichtlich der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) ist grundsätzlich vom Arbeitgeber einzuhalten.