Zwei Gehälter durch vorgetäuschte Krankheit

Zwei Gehälter durch vorgetäuschte Krankheit?

Der Verdacht

Ein Osnabrücker Arbeitgeber einer Baufirma hatte seit längerem den Verdacht, dass einer seiner Mitarbeiter einer unerlaubten Tätigkeit nachging, indem er sich krankmeldete. Der Arbeiter verdiente möglicherweise an der Schwarzarbeit UND an der Lohnfortzahlung. Der Beschäftigte war drei Monate am Stück krankgeschrieben und hatte mehrfach vor Ablauf der Krankmeldung, eine Verlängerung eingereicht. Dem Arbeitgeber kam dies mehr als verdächtig vor, er fühlte sich ausgenutzt und deswegen beauftragte er die Detektei Scout, um genaueres festzustellen und möglicherweise Beweise zu sammeln, dass der Arbeiter einen Lohntorfzahlungsbetrug beging. Dazu kommt noch die Schwarzarbeit.

Die Ermittlung

Mit zwei Ermittlern wurde der verdächtige Arbeiter observiert. Dieser hatte angegeben an starken Rückenschmerzen zu leiden und deswegen könne er seine Arbeit nicht fortsetzen. Die ersten Tage passierte nichts Aufregendes und die Hamburger Ermittler wollten schon die Segel streichen, als plötzlich am nächsten Morgen, ein Transporter mit einer Ladefläche vor dem Haus der Zielperson hielt. Auf dem Wagen waren ein Betonmischer und auch einige schwere Werkzeuge zu sehen. Der Fahrer ging zum Haus und kam zusammen mit dem “ kranken“Arbeiter heraus. Beide trugen, für Baustellen, typische Arbeitsbekleidung und machten einen geschäftigen Eindruck. Nun wurde es spannend. Die beiden stiegen ein und fuhren sofort los. Die beiden Ermittler folgten dem Wagen mit den Werkzeugen zu einem nahe gelegenen Baustoffhandel.

Der Verdachtsmoment

Dort angekommen gingen der Verdächtige und sein Kollege zielgenau zur Abteilung mit den Zementsäcken, die beiden Detektive taten so, als wären sie ebenfalls Kunden und folgten ihnen unauffällig. Zuvor hatten sich die Bauarbeiter einen Einkaufwagen besorgt und luden die Säcke darauf, die Ermittler hielten diesen Vorgang Foto-dokumentarisch aus sicherer Entfernung fest. Als der Einkaufswagen voll beladen war, luden sich die beiden noch je einen Sack auf die Schulter und bewegten sich dann in Richtung Kasse. Nachdem sie bezahlt hatten, luden Sie den Beton auf die Ladefläche. Gut gelaunt tranken Sie noch einen Kaffee und machten sich  auf den Weg.   Dieser führte zu einem nicht weit entfernten Neubaugebiet, auf eine der zahlreichen Baustellen hielten sie an und wurden von den dort anwesenden Bauarbeitern freundlich begrüßt. Man kannte sich bereits. Die Scouts fotografierten den betreffenden Schwarzarbeiter bei seiner eifrigen Tätigkeit, wie er auslud, Zement mischte und bei Maurer Arbeiten. Von den schlimmen Rückenschmerzen auf einmal komplett kuriert ging er fröhlich pfeifend seiner Arbeit nach. Seine Stimmung änderte sich schlagartig als sein Chef auf einmal hinter ihm stand, den hatten die Ermittler inzwischen telefonisch informiert und er hatte sich sofort auf den Weg gemacht, um das Wunder der plötzlichen Genesung zu bestaunen.

Die Kündigung

Der Chef erklärte seinem (ehemaligen) Mitarbeiter, dass er sich am kommenden Tag die Kündigung abholen könne. Bei Schwarzarbeit während Krankheit ist eine fristlose Kündigung rechtens. Lässt sich ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung bei der Schwarzarbeit ertappen, riskiert er den sofortigen Verlust seines Arbeitsplatzes.

Beweismittel (Beispiel)

Beweisfotos Bild 17

Ermittlungsbericht mit Einsatzprotokoll

Ermittlungsbericht vom: XX.XX.2019
Sachbearbeiter 1 (SB1): Becker
Sachbearbeiter 2 (SB2): Müller
Abfahrt: 05:30:00
Ankunft : 06:00:00
Abfahrt : 11:30:00
Ankunft: 12:00:00
Zielperson 1 (ZP1) Max Mustermann
Zielperson 2 (ZP2) :
Zielfahrzeug 1 (ZF1) : Mercedes Schwarz, HH-MM-123
Zielfahrzeug 2 (ZF2) :
Zieladresse 1 (ZA1) : Musterstrasse 1, Hamburg
Zieladresse 2 (ZA2): Caféstraße 2, Hamburg
Zieladresse 3 (ZA3) : Arbeitsstellenstraße 3, Hamburg
Auftragsgegenstand : Observation
Stunden 6
Anfahrtskilometer: 20
Beobachtungskilometer 25
Eigene Technik : Fernglas, Kamera
Auslagen : 20,40 €
Spesen:
Auftragsgegenstand

Die Zielperson wird verdächtigt eine Affäre mit einer anderen Frau zu haben. Ziel der Observation ist es die Zielperson zu observieren und festzustellen ob er sich mit mit einer Affäre trifft, dieser Vorgang ist zu dokumentieren. Der Verdacht besteht , dass er sich in der Pause mit jemandem trifft.

Protokoll

05:30 Abfahrt  Detektei.

06:00 Ankunft Zieladresse1. Die Zieladresse ist ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend.

07:11 Die ZP verlässt das Haus und steigt in das ZF. Beide SB nehmen die Verfolgung auf.

07:33 ZP hält bei einem Bäckerladen und kauft dort Brötchen.

08:01 ZP Erreicht seine Arbeitsstelle und betritt das Gebäude. Bei der Arbeitsstelle handelt es sich um ein Bürogebäude in der Innenstadt.

10:03 ZP verlässt das Büro und begibt sich in die nahe gelegene Fußgänger Zone. Beide SB folgen zu Fuß in einigem Abstand.

10:11 ZP setzt sich in ein Café in den Außenbereich.

10:16 ZP bestellt bei einem Kellner.

10:20 Der Kellner bringt zwei Tassen zu dem Tisch mit der Zielperson.

Anmerkung: ZP scheint jemanden zu erwarten.

10:25-11:03 Eine weibliche Person ( Bild 17) setzt sich zu der Zielperson, die beiden umarmen sich und sie setzt sich neben ihn.

Anmerkung: Die beiden wirken sehr vertraut miteinander.

Während des Gesprächs halten sich die beiden an den Händen und kommen sich sehr nahe. ( Bild 19-28)

10:45 SB2 setzt sich, als Gast, in die Nähe der beiden und kann aus dem Gespräch entnehmen dass die beiden sich duzen und Pläne für das kommende Wochenende machen.

10:55 Die ZP begleicht die Rechnung und zahlt für die Frau mit.

11:03 Die beiden verabschieden sich, wieder mit einer Umarmung und mit einem Kuss voneinander, ( Bild 33-41) dann begibt sich die ZP wieder zurück zu seiner Arbeitsstelle.

11:16 ZP ist wieder in seinem Büro.

11:25 SB1 informiert die Auftraggeberin über die dokumentierten Geschehnisse. Der Einsatz wird nach Rücksprache mit der AG beendet. Abfahrt zur Detektei.

12:00 Ankunft Detektei.

13:30 Übergabe der Beweismittel an die Auftraggeberin: Fotos, Protokoll.

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