
Betrug mit falschen Wohnungsinseraten
In der aktuellen Zeit ist Wohnraum knapp, die Nachfrage ist groß und die Mieten sind entsprechend hoch. Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung
Die Zeit drängt. Für Sie ermitteln wir schnell und gründlich.
Die Detektei Scout existiert seit 2015 und ist im Bereich Privat und Wirtschaft tätig. Das Team kombiniert in Norddeutschland Schnelligkeit, Diskretion und Zuverlässigkeit für Ihre Klienten – und hat stets auch die individuellen Anforderungen im Blick. Erfolgreich löst die Detektei Scout Fälle in oben genannten Aufgabenbereichen und verfügt mit Ihrer umfangreichen Ausrüstung auch über Möglichkeiten, besondere Fälle mit einem guten Ergebnis abzuschließen. Eine erfolgsorientierte Auftragsbearbeitung und der sensible Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig. Unsere zertifizierten Mitarbeiter beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit.
In der aktuellen Zeit ist Wohnraum knapp, die Nachfrage ist groß und die Mieten sind entsprechend hoch. Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung
Ein Unternehmer aus der Region Weser/ Ems, entwickelte gerade ein neues Produkt. Dies war bisher neu auf dem Markt und es gab kaum etwas vergleichbares.
In der heutigen Zeit arbeiten viele Arbeitnehmer, gezwungenermaßen von zu Hause aus im sogenannten Homeoffice. Laut der Mannheimer Corona Studie arbeiten ca. 24 Prozent der
Bei Bedarf erstellen wir auch gerne einen Kostenvoranschlag für den geplanten Einsatz. Sofern bestimmte Rahmendaten des Einsatzes bekannt sind, ist dies problemlos möglich – fragen Sie uns!
Im Auftragsgespräch wird dem Mandanten vor Einsatzbeginn detailliert erläutert, welcher Aufwand für eine fachgerechte Durchführung des Detektivauftrages (z.B. Observation, Ermittlung, Recherche) notwendig ist.
• keine Sonn- und Feiertagszuschläge
• keine Bearbeitungsgebühren
• keine Nachtzuschläge
• keine versteckten Kosten!
• Detektivkosten sind erstattungsfähig!
Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Auch gemäß § 823 BGB können Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben.
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart 15.03.89, 8 WF 96/88
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.
OLG Koblenz 24.10.90, 14 NW 671/90
Wir haben unsere Honorarsätze besonders kundenorientiert kalkuliert.
Wir erheben lediglich einen Stunden- und einen Kilometersatz, oder die Kosten für ein Mietfahrzeug inklusive aller Kilometer.
Bei Bedarf erstellen wir auch gerne einen Kostenvoranschlag für den geplanten Einsatz. Sofern bestimmte Rahmendaten des Einsatzes bekannt sind, ist dies problemlos möglich – fragen Sie uns!
Im Auftragsgespräch wird dem Mandanten vor Einsatzbeginn detailliert erläutert, welcher Aufwand für eine fachgerechte Durchführung des Detektivauftrages (z.B. Observation, Ermittlung, Recherche) notwendig ist.
Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Auch gemäß § 823 BGB können Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben.
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart 15.03.89, 8 WF 96/88
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.
OLG Koblenz 24.10.90, 14 NW 671/90
Schreiben Sie uns hier und wir melden uns schnellstmöglich mit einem Lösungsvorschlag bei Ihnen zurück.
Oder rufen Sie uns an :
+49 (0)441 24 92 65 99