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Über die Detektei Scout

Die Detektei Scout existiert seit 2015 und ist im Bereich Privat und Wirtschaft tätig. Das Team kombiniert in Norddeutschland Schnelligkeit, Diskretion und Zuverlässigkeit für Ihre Klienten – und hat stets auch die individuellen Anforderungen im Blick. Erfolgreich löst die Detektei Scout Fälle in oben genannten Aufgabenbereichen und verfügt mit Ihrer umfangreichen Ausrüstung auch über Möglichkeiten, besondere Fälle mit einem guten Ergebnis abzuschließen. Eine erfolgsorientierte Auftragsbearbeitung und der sensible Umgang mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig. Unsere zertifizierten Mitarbeiter beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit.

 

Wir erteilen Wirtschaftsauskünfte sowie Privatauskünfte an unsere Kunden, die ein berechtigtes Interesses gemäß DSGVO Art 6 Abs 1 lit. f darlegen können. Wir behalten uns vor, stichprobenhafte Überprüfungen des berechtigten Interesses vorzunehmen.

 

Gewissheit schafft Vertrauen

Letzte Fallberichte

Die Detektei Scout macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Internetauftritt angegebenen Einsatzorten und Städten nicht um Firmensitze oder Niederlassungen handelt. Durch den Verzicht kostenaufwändiger Firmensitze kommt Ihnen eine faire und kostengünstige Honorargestaltung zum Vorteil. Alle Einsätze werden von unserer Zentrale in Oldenburg in Niedersachsen aus geleitet. So entstehen Ihnen bspw. keinerlei Kosten für An- und Abfahrt, Foto- bzw. Videodokumentation. Ihr erfahrener Ansprechpartner wird Sie diskret und professionell zum Thema Detektivdienstleistung beraten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in den einzelnen Orten und Städten aufgeführten Geschichten teilweise frei erfunden sind und so nie statt gefunden haben. Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz unserer Mandaten sehen wir uns verpflichtet lediglich an die Wahrheit angelehnte Ereignisse wiederzugeben jedoch nie die tatsächlichen Ereignisse zu schildern. Wir kooperieren mit Detekteien auch International um unnötige Auslagen und Fahrten sowie Flüge zu vermeiden.

Kosteninformationen

Bei Bedarf erstellen wir auch gerne einen Kostenvoranschlag für den geplanten Einsatz. Sofern bestimmte Rahmendaten des Einsatzes bekannt sind, ist dies problemlos möglich – fragen Sie uns!

Im Auftragsgespräch wird dem Mandanten vor Einsatzbeginn detailliert erläutert, welcher Aufwand für eine fachgerechte Durchführung des Detektivauftrages (z.B. Observation, Ermittlung, Recherche) notwendig ist.

• keine Sonn- und Feiertagszuschläge 

• keine Bearbeitungsgebühren

• keine Nachtzuschläge 

• keine versteckten Kosten!

• Detektivkosten sind erstattungsfähig!

Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche  Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur  zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig  waren. Auch gemäß § 823 BGB können Detekteikosten im Rahmen einer  Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines  Schadensereignisses beigetragen haben.

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

OLG Stuttgart 15.03.89, 8 WF 96/88

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.

OLG Koblenz 24.10.90, 14 NW 671/90

KOSTENERSTATTUNG MÖGLICH?

Wir haben unsere Honorarsätze besonders kundenorientiert kalkuliert.

Wir erheben lediglich einen Stunden- und einen Kilometersatz, oder die Kosten für ein Mietfahrzeug inklusive aller Kilometer.

Bei Bedarf erstellen wir auch gerne einen Kostenvoranschlag für den geplanten Einsatz. Sofern bestimmte Rahmendaten des Einsatzes bekannt sind, ist dies problemlos möglich – fragen Sie uns!

Im Auftragsgespräch wird dem Mandanten vor Einsatzbeginn detailliert erläutert, welcher Aufwand für eine fachgerechte Durchführung des Detektivauftrages (z.B. Observation, Ermittlung, Recherche) notwendig ist.

  • keine Sonn- und Feiertagszuschläge
  • keine Bearbeitungsgebühren
  • keine Nachtzuschläge
  • keine versteckten Kosten!
  • Detektivkosten sind erstattungsfähig!

Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche  Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur  zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig  waren. Auch gemäß § 823 BGB können Detekteikosten im Rahmen einer  Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines  Schadensereignisses beigetragen haben.

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

OLG Stuttgart 15.03.89, 8 WF 96/88

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.

OLG Koblenz 24.10.90, 14 NW 671/90

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