Für Privatkunden
Maßgeschneiderte, Diskrete und Vertrauenswürdige Ermittlungs- und Beratungsdienste für Privatkunden: Ihre Sicherheit und Ihr Wohlstand stehen an erster Stelle.
Untreue-Untersuchungen: Ermittlungen bei Verdacht auf eheliche Untreue oder Partnerschaftsprobleme.
Personensuche: Suche nach vermissten Personen, Freunden oder Familienmitgliedern.
Sorgerechts- und Unterhaltsfragen: Ermittlungen zur Überprüfung von Sorgerechtsansprüchen und zur Feststellung von Unterhaltszahlungen.
Vermögensüberprüfungen: Überprüfung von Vermögenswerten und finanziellen Angelegenheiten, einschließlich Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten.
Hintergrundüberprüfungen: Prüfung der Vergangenheit und Reputation von Personen, z. B. vor Einstellungen oder Geschäftsbeziehungen.
Diebstahlermittlungen: Untersuchungen im Zusammenhang mit gestohlenem Eigentum oder Betrug.
Online-Recherchen: Sammeln von Informationen aus dem Internet über Personen oder Unternehmen.
Schutz vor Stalking: Ermittlungen und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Stalking und Belästigung.
Privat- und Familienangelegenheiten: Beratung und Ermittlungen in familiären Streitigkeiten, Erbschaftsangelegenheiten und anderen persönlichen Angelegenheiten.
Beweissicherung: Sammeln von Beweisen für rechtliche Zwecke in Straf- oder Zivilverfahren.
Lauschabwehr: Identifizierung und Entfernung von Abhörgeräten.
Sicherheitsberatung: Beratung zur Verbesserung der persönlichen Sicherheit und Sicherheit im Heim.
Schulungen und Seminare: Schulung von Privatpersonen zu Themen wie Datenschutz und Sicherheit.
Kosten für Privatdetektiv oft steuerlich absetzbar
In Scheidungsfällen können Anwalts- und Unterhaltskosten erheblich reduziert werden, wenn ein Privatdetektiv als unabhängiger Zeuge vor Gericht bestätigt, dass Fremdgehen stattgefunden hat. Zusätzlich dazu erkennen Finanzämter den Einsatz eines Privatdetektivs als gerechtfertigt an und gestatten es, die entstandenen Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Scheidung aufgrund der vom Detektiv ermittelten Gründe erfolgt. Wenn sich die Ehepartner nach dem Einsatz des Detektivs hingegen wieder versöhnen, können die anfallenden Kosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Gleiches gilt für den Einsatz eines Detektivs, wenn der Verdacht auf unberechtigt bezogene Unterhaltszahlungen besteht. Falls ein Detektiv nachweisen kann, dass der Unterhaltsempfänger mittlerweile mit einem neuen Partner zusammenlebt oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat, können die Kosten für die Ermittlungen in der Regel ebenfalls als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zurückgeforderten unberechtigten Unterhaltszahlungen beim Empfänger einzufordern
In Erbfällen eröffnet sich eine weitere Möglichkeit für Privatpersonen, die Dienste eines Detektivs steuerlich geltend zu machen. Spezialisierte Wirtschaftsdetektive können hier engagiert werden, um undurchsichtige Vermögensverhältnisse des Verstorbenen zu klären und möglicherweise nicht bekannte Versicherungen und Investitionen zu identifizieren. Darüber hinaus sind die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs ebenfalls steuerlich absetzbar, wenn dieser erforderlich ist, um „verschwundene“ Erben ausfindig zu machen.