Homeoffice

Eine Einladung zum blaumachen?

Die Schattenseite des Homeoffice: Wie Unternehmen gegen Missbrauch vorgehen können.

In der Zeit nach der Corona-Pandemie setzen viele Arbeitnehmer ihre Arbeit im Homeoffice fort, ein Trend, der durch die Pandemie beschleunigt wurde. Laut der Mannheimer Corona-Studie arbeiten etwa 24 Prozent der Deutschen von zu Hause aus. Den höchsten Prozentsatz an Remote-Arbeitnehmern findet man in den Bereichen Kommunikation und IT, wo er  über 50 Prozent erreicht. Einige Arbeiter nutzen diese Situation aus und begehen somit Lohnfortzahlungsbetrug

PrivatdetektivDiese Umstellung auf die Arbeit im Homeoffice hat jedoch auch einige Herausforderungen mit sich gebracht. Einige Arbeitnehmer haben die Situation ausgenutzt und die Flexibilität des Homeoffice entweder für unproduktive Aktivitäten genutzt oder sogar inoffizielle Arbeit geleistet. Solch einFall ereignete sich in der Region Oldenburg/Ammerland. Ein Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass einer seiner Mitarbeiter, der im Homeoffice arbeitete, nicht aureichend leistet. Dieser Verdacht wurde verstärkt, als der Mitarbeiter während er telefonierte Hintergrundgeräusche erzeugte, die darauf hindeuteten, dass er sich im Freien befand. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin einen Privatdetektiv der Detektei Scout, um den Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen, dass er tatsächlich von zu Hause aus arbeitete.

Am nächsten Tag war der Ermittler frühzeitig vor Ort, beobachtete den verdächtigen Mitarbeiter und dokumentierte, dass dieser sein Zuhause verließ und zu einem Schrebergarten fuhr. Der Mitarbeiter war in typischer Gärtnerkleidung unterwegs, was bereits auffällig war. Der Ermittler sprach mit dem Gärtner, gab sich als Interessent für eine Schrebergartenanlage aus und telefonierte dann mit dem Chef des Mitarbeiters, um den Verdacht zu bestätigen. Der Mitarbeiter behauptete am Telefon, dass er an seinem aktuellen Projekt arbeite und gerade am PC sitze. Der Detektiv plauderte weiterhin mit dem Gärtner, bis der Chef persönlich erschien und dem Mitarbeiter eine Abmahnung überreichte.

Solche und ähnliche Fälle werden von Privatermittlern bearbeitet. In einem anderen Fall gab eine Mitarbeiterin vor, im Homeoffice zu sein, während sie stattdessen inoffizielle Arbeit verrichtete, für die Konkurrenz!

Wir sammeln Beweise und prüfen Verdachtsfälle, damit auch Sie Gewissheit haben. Wenn auch Sie einen Verdacht haben, kontaktieren Sie uns.

ObservationEs ist wichtig zu beachten, dass eine Observation nur dann in Erwägung gezogen werden kann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag besteht. In diesem Beispielfall bestand der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug. Hier sind einige rechtliche Hinweise, die bei der Regelung von Homeoffice zu beachten sind:

Arbeitszeitgesetz: Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Arbeitnehmer müssen daher die Regelungen zur Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte die Einhaltung dieser Vorschriften sicherstellen und ein Modell zur Zeiterfassung für die Zeiten außerhalb des Betriebs entwickeln.

Arbeitsschutz: Bei einer Homeoffice-Regelung muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Der Arbeitgeber muss ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dies erfordert keine Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes, sondern eine genaue Untersuchung der Umstände und eine angemessene Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel. Die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) muss ebenfalls grundsätzlich vom Arbeitgeber eingehalten werden.